Generelle Bedingungen

Generelle Bedingungen

gültig für alle Angebote

  • Während der Teilnahme an einem Programm ist jeder für sich selbst verantwortlich.
  • Normale physische und psychische Gesundheit wird vorausgesetzt.
  • Die Seminarleitung ist von Haftungsansprüchen freigestellt.
  • Anmeldungen sind verbindlich. *** Zusatz-Erklärungen nachstehend
  • Bei Nichterscheinen oder Absage ohne triftigen Grund ist der Kursbetrag trotzdem fällig.
  • Keine Rückerstattung bei vorzeitigem Verlassen oder Abbruch des angebotenen Programms
  • Zahlung in bar im 1. Tag, morgens vor Kursbeginn, bei mehrteiligen Angeboten am 1. Tag (ganzer Betrag) oder in Teilbeträgen (s. Angebot)
  • An Kursen abgegebene Unterlagen dürfen nicht kopiert oder weitergegeben werden.
  • Spirituelle Offenheit und Bereitschaft zum (Mit-)Teilen wird vorausgesetzt.
  • Channeling-Fähigkeit oder intuitive Wahrnehmung (als gleichwertige Gabe) erwünscht.

Mit der Anmeldung verbinden Sie Ihr Einverständnis zu all diesen Bedingungen.
Eine Teilnahmebestätigung mit allen Details erfolgt ca. 1 Monat vor Durchführung.

***Wenn Anmeldungen abgesagt werden, sollte man sich der Konsequenzen bewusst zu sein:

  1. Als triftiger Grund gelten eine ansteckende Krankheit (Arztbesuch/bestätigt), ein Todesfall in der engen Familie oder ein Unfall. Alles andere liegt im Ermessen der Kursleitung, ob ein Entgegenkommen betreffend Kursgebühr möglich ist.
  2. Die Verbindlichkeits-Bindung betreffend Anmeldung und Gebühren-Entrichtung bei Absagen dient dazu, für sich selber zu setzen, dass der Seminar-Besuch im Universellen Fluss der Fülle möglich=fügbar wird/ist, d.h. kein Verhinderungsgrund entsteht. Dazu gehört selbstgetreues Handeln im Sinne von Teilnahme gemäss getroffenen Entscheid. Eine Absage schmälert die eigene Dreiheit (Seele/Persönlichkeit/Körper), die Gruppe und zudem das durch uns Dienstseelen-Mensch/Persönlichkeiten zu generierende planetare Wachstum.
  3. Der Zeitpunkt der Absage (kurzfristig/länger vor der Durchführung) ist in dem Sinne nicht relevant, als der Tatbestand der Schmälerung so oder so dadurch gegeben ist. Je kurzfristiger jedoch die Absage erfolgt, desto geringer eine mögliche Reduktion.
  4. Absagen bedürfen vorgängig immer eines kurzen, klärenden Gesprächs, ohne das keine Reduktion beansprucht/gewährt werden kann.